Hausordnung

Benutzungsbedingungen, Haus- und Hallenordnung der Anlagen des VSV Hohenbostel

 

Allgemeines:
Die Grundlage für diese Ordnung bildet der einstimmige Beschluss des Gesamtvorstandes des
VSV Hohenbostel e.V. (VSV) vom 05.12.2003.
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Die Benutzerinnen und Benutzer sämtlicher Anlagen des VSV sind aufgefordert, aufeinander
Rücksicht zu nehmen und alles zu unterlassen, was ein friedliches und gedeihliches
Miteinander stören könnte.
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Ab 22:00 Uhr sind jegliche Ruhestörungen gegenüber der Anwohnerschaft zu vermeiden.
Dies betrifft hauptsächlich die Benutung der Außenanlagen, der Gymnastikhalle und des
Sportheimes. Ab 22:00 Uhr sind ebenfalls sämtliche Türen und Fenster geschlossen zu halten.
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Auf dem Areal befinden sich öffentliche Parkplätze. Es besteht kein Anspruch auf alleinige
Benutzung. Das Parken ist nur in Richtung Stützmauer des Friedhofes gestattet. Die
Ausfahrten sind freizuhalten und dürfen insbesondere nicht durch parkende Fahrzeuge
verstellt werden. Auch ist ein Parken in zweiter Reihe und auf der befestigten Zufahrtsfläche
nicht gestattet. Diese Flächen sind insbesondere als Zufahrtswege für Rettungsfahrzeuge
freizuhalten.
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Alle Anweisungen des Hausmeisters sind strikt einzuhalten.
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Ohne Genehmigung ist es verboten, Vergnügungs-, Werbe- und Verkaufseinrichtungen zu
betreiben.
Spezielles
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Der Aufenthalt in der Sporthalle für den Übungs- und Wettkampfbetrieb ist nur während der
bewilligten Zeiten erlaubt.
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Der Übungs- und Wettkampfbetrieb ist spätestens um 22:00 Uhr zu beenden. Um 22:15 Uhr
müssen die Übungsräume verlassen sein. Das Gebäude muss um 23:00 Uhr verlassen sein
(Ausnahme: Sonderregelung für den Clubraum).
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Die Verantwortlichen des Schul-, Übungs- und Wettkampfsbetriebes sind für die Ordnung
und Sauberkeit in der Gymnastikhalle, in den Gängen, Garderoben, Umkleideräumen und
Duschen zuständig.
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Die Gymnastikhalle darf nur mit sauberen und trockenen Sportschuhen betreten werden. Das
Tragen von Sportschuhen mit abfärbenden Sohlen, Boden beschädigenden Profilen, Nägeln,
Stiften und Stollen ist verboten.
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Die Verwendung von Harz und Haftmitteln in jeder Form ist untersagt.
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In der Gymnastikhalle dürfen keine Getränke und Esswaren konsumiert werden (Ausnahme:
die Einnahme der üblichen Zwischenverpflegung der aktiven Sportler während der
bewilligten Wettkämpfe, wobei das Mitbringen in Glasbehältern untersagt ist).
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Die Benutzung eines Regiepultes bedarf der vorherigen Genehmigung, soweit dies nicht zu
den gewöhnlichen Übungsstunden und deren geregelten Ablauf gehört.
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Die Bedienung der Hallentrennwände und der Musikanlagen darf nur von den dafür
ausgebildeten Übungsleitern erfolgen.
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Alle Geräte und Einrichtungen sind sorgfältig zu behandeln. Geräte, die nicht mit Rollen
versehen sind, müssen getragen werden. Beim Aufstellen von Sportgeräten sind
Beschädigungen des Hallenbodens zu vermeiden. Die benutzten Geräte sind nach
Gebrauch an den dafür vorgesehenen Stellen zu lagern.
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Die Herausgabe und das Nutzen der Geräte und des Spiel- und Turnmaterials haben
unter Aufsicht der verantwortlichen Übungsleiter zu erfolgen. Beschädigte und die
Sicherheit gefährdende Geräte sind unverzüglich dem Hausmeister zu melden.
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Ein Schusstraining mit Bällen ist in keinem Fall erlaubt.
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In den Umkleidekabinen und Gängen ist das Ballspielen verboten.
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Plakate für Spiele, Wettkämpfe und Veranstaltungen dürfen nur an den dafür bestimmten
Stellen angebracht werden.
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Es wird deutlich darauf hingewiesen, dass Fußballschuhe außerhalb des Gebäudes an der
Schuhwaschanlage zu säubern sind. Das Betreten des Gebäudes mit Fußball- oder
Trainingsschuhen nach Spiel- bzw. Trainingsende ist verboten!
Ausnahme: Betreten der Kabinen in der Halbzeitpause(Schuhe vorher abklopfen
)
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Fundgegenstände sind dem Hausmeister zu übergeben und werden drei Monate
aufbewahrt.
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Die Benutzer und Benutzerinnen haften für Schäden an den Anlagen, deren Entstehen
auf Missachtung von Anweisungen des Hausmeisters, unsachgemäßem Gebrauch, grobe
Fahrlässigkeit oder Mutwilligkeit zurück zu führen sind. Als Schaden gilt auch eine
außerordentliche Verschmutzung der Anlagenteile; die Reinigung wird in Rechnung
gestellt.
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Beachten Sie bei außerordentlichen Situationen die entsprechenden Merkblätter.
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Auf den gesamten Außen- und Innenanlagen des VSV wird das Hausrecht bei
Abwesenheit der Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes ( § 26 Bürgerliches
Gesetzbuch) allein vom Hausmeister ausgeübt.
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Für die Nutzung des Clubraumes gilt eine ergänzende Hausordnung.
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Neben dieser Hausordnung gelten die besonderen Benutzungsbedingungen der einzelnen
Sparten für ihren jeweiligen Bereich, soweit sie dieser Ordnung nicht widersprechen.
Bei besonderen Veranstaltungen ist folgendermaßen zu verfahren
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Die benutzten Räumlichkeiten sind besenrein zu hinterlassen und ggfs. dem Hausmeister
zu übergeben.
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Die benutzten Umkleidekabinen sind auszufegen und so vom groben Schmutz zu
befreien.
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Die benutzten Duschkabinen sind mittels eines Schlauches und eines Schiebers zu
reinigen.
Diese Ordnung ist gem. Beschluss des Gesamtvorstandes des VSV vom 22.05.2012
in Kraft getreten.