Die Nutzung unserer Sportanlagen ist ab 1.Juni 2022 ohne Einschränkung möglich.
Für den Außenbereich und die Innenräume, also Sporthalle, Duschen, Umkleiden, Fitnessbereich etc. wird die 3 G-Regelung aufgehoben und es gibt keine FFP2-Maskenpflicht mehr.
Wir weisen darauf hin, dass im Interesse aller Nutzer aber weiterhin die allgemeinen Hinweise zu Abstandshaltung, Hygienemaßnahmen und notwendigen Kontakten beachtet und eingehalten werden.
Der Vorstand